Geschäftsbedingungen


 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hundetrimmsalon Imladris
Nach ABHB in den Niederlanden
Hinterlegt bei der KvK in Utrecht unter Nr. 3588

 

Diese Geschäftsbedingungen sind maßgebend für alle Angebote, Mitteilungen und Vereinbarungen und gelten im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Trimmsalon. Dies gilt für den Fall, dass keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

Angebote und Preisangaben sind ganz unverbindlich. Die Ausführung der Leistung erfolgt im Trimmsalon. Das zu behandelnde Tier wird zur abgesprochenen Zeit vom Kunden gebracht und abgeholt. Vom Kunden wird erwartet, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann.

Kosten, die aus Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Im Falle von höherer Gewalt wird die Dienstleistung verschoben, bis der Zustand von höherer Gewalt beendet ist. Falls dieser Zustand länger als 14 Tage anhält, kann im gegenseitigem Einverständnis, die Dienstleistung aufgehoben werden. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, die bereits erbrachte Leistung zu bezahlen. Unter höherer Gewalt wird jede Situation verstanden, die außerhalb der Macht des Saloninhabers liegt und so ernst im Umfang ist, dass das einhalten der Vereinbarungen in keinem Fall verlangt werden kann. Für eventuellen Schaden kann der Salon Eigentümer nicht haftbar gemacht werden. Der Eigentümer ist für Schäden, die nicht direkt mit seiner Leistung in Verbindung gebracht werden können, nicht haftbar. Die Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf die Tierarztkosten. Bei nicht wiederherzustellenden Schäden, bzw. bei Verlust des Tieres beträgt die Haftung maximal den Anschaffungswert des Tieres.

Garantie

Bei Beanstandungen reicht die Garantie lediglich für eine Wiederholung der erbrachten Leistung.

Reklamationen müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Der Kunde muss innerhalb der nächsten 24 Stunden mit dem Tier im Trimmsalon erscheinen, damit der Schaden begutachtet werden kann.

Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt in bar bei der Abholung des Tieres. Erfolgt keine Barzahlung, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug.

In diesem Fall kann eine Rückgabe des Tieres verweigert werden, bis der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist Kosten, die durch die Aufbewahrung des Tieres entstehen, gehen komplett zu Lasten des Kunden.

Eine Bezahlung muss ebenfalls erfolgen, wenn der Termin nicht, oder nicht rechtzeitig annulliert wurde.

Folgende Regelung tritt dabei in Kraft:

1) Bei einer Annullierung mindestens48 Std. vor dem Termin werden keine Kosten erhoben.
2) Bei einer Annullierung zwischen 24 und 48 Std. vor dem Termin werden 50% des üblichen Preises berechnet.
3) Bei einer Annullierung weniger als 24 Std. oder ohne Annullierung muss der volle Preis bezahlt werden.

Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht ist der Saloneigentümer berechtigt, die Forderung um um 7% Verzugszinsen zu erhöhen.

Sollte es erforderlich sein die Forderungen per Inkasso einzuziehen, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Kunden.

Bei der außergerichtlichen Einziehung erhöht sich der Preis um 15%, mindestens jedoch um €25,00. Eine vorherige Mahnung erfolgt nicht.

Über die Übereinkunft, geschlossen zwischen dem Saloneigentümer und dem Kunden kommt niederländisches Recht zur Anwendung. Der befugte Richter ist der Richter, den das Gesetz dazu angibt.